Hand auf’s Herz, wer hat es nicht schon genossen oder zumindest davon geträumt? Sex unter freiem Himmel ist nicht nur romantisch, er reizt auch mit einem besonderen Nervenkitzel, schließlich könnte man dabei auch erwischt werden.
Nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt erwacht sobald die ersten kräftigen Sonnenstrahlen die Landschaft küssen, auch bei uns Menschen wird der natürliche Fortpflanzungstrieb geweckt. Die sogenannten Frühlingsgefühle veranlassen immer mehr Pärchen zum Abenteuer Outdoor Sex.
Gelegenheit macht Liebe
Ob auf der Wiese, im Wald, am Strand oder Freibad – überall locken in der warmen Jahreszeit aufregende Sex-Abenteuer. Geheime Plätze für das erotische Vergnügen werden schon seit Jahren in entsprechenden Foren weitergericht. Doch die Vorliebe für das erotische Vergnügen in der Natur wird längst nicht mehr nur von einigen Freaks geteilt, Sex im Freien gehört mittlerweile zu den etablierten Varianten im Liebesleben, zumindest im Sommer.
Ob es nun an den angenehmen Temperaturen, dem Sonnenlicht oder der aufblühenden Landschaft liegt, die warme Jahreszeit törnt offensichtlich die Libido an und Sex im Freien bietet das optimale Ventil. Ob ausgedehntes Liebesspiel an idyllischen Plätzen oder die schnelle Nummer im schattigen Wald, die Gefahr dabei erwischt zu werden dürfte nicht unwesentlich zum Reiz des Verbotenen beitragen. Dazu die Möglichkeit sich einmal richtig gehen zu lassen, puren animalischen Sex in der freien Natur geniessen zu können – diese Gedanken erregen Frauen wie Männer gleichermaßen.
Schweinische Gedanken, saftige Strafen
Klar, der Reiz des Seltenen und Verbotenen sowie die ungewohnte Kulisse machen Open-Air-Sex zu einer gelungenen Abwechslung im Beziehungsalltag, doch bei der körperlichen Hingabe in der freien Natur sollten ein paar rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, sonst könnte das erotische Intermezzo nämlich ganz schön teuer kommen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland wie in Österreich, die Erregung öffentlichen Ärgernisses als Bedingung für eine Strafe. Bedeutet: wer sich bei seinen frivolen Spielchen beobachten lässt, spielt mit dem Feuer. Fühlt sich nämlich jemand davon gestört und erstattet Anzeige, kann es durchaus saftige Strafen geben. Sex in der Öffentlichkeit ist in Deutschland zwar nur dann strafbar, wenn man angezeigt wird, dann aber kann die Frischluftnummer teuer werden: Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen von einigen hundert Euro.
In Österreich gilt der § 218 Strafgesetzbuch, dem gemäß eine öffentlich geschlechtliche Handlung, die Ärgernis erregt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen (abhängig vom Einkommen je 2.- bís 500.- EUR) bestrafen ist.
Allerdings gilt zu berücksichtigen dass diese Strafen nur (theoretische) Anwendung finden können, wenn die Liebenden mit Vorsatz (beobachtet zu werden) gehandelt haben, nicht aber wenn sie sich unbeobachtet fühlten.
Davon überhaupt ausgenommen sind zudem natürlich die Szene-Treffs, Autobahn-Rastplätze usw. wo es Teil der erotischen Spiels ist, sich von anderen beim Liebesakt zusehen zu lassen. Bei allen anderen Plätzen un Gelegenheiten aber gilt: Lasst Euch nicht erwischen, oder seid flink! ;o)
Tipps & Tricks
Als beliebtester Platz für Sex im Freien gilt – wenig verwunderlich – der Strand. Laut Umfrage träumen besonders Frauen häufig davon. Doch gerade am Meeresstrand sind einige Tipps zu beachten: Sand kann Sex im Freien nämlich äußerst schnell beenden.
Mit dem sprichwörtlichen Sand im Getriebe kommt das Liebesspiel nämlich ins stocken: Nicht nur zwischen den Zehen stören die Körner, besonders ekelig ist der Sand in der Scheide führt er doch beim geilen Treiben zu unangenehmer Reibung. Gerät er in die Harnröhre kann dies zudem schmerzhafte Folgen haben.
An Genitalien kann Sand zu Schnitten in der empfindlichen Schleimhaut führen und außerdem können sich Sandflöhe einnisten – alles andere als antörnende Rahmenbedingungen. Daher: Unbedingt eine Unterlage verwenden! Das empfiehlt sich übrigens auch auf Bootsstegen oder anderen holzigen Untergründen, denn so vermeidet ihr schmerzhafte Splitter und Schiefer.
Achtung vor Insekten und Ungeziefer: Nichts ist schlimmer als ein übersehener Ameisenhaufen oder eine Mückeninvasion … Die Anti-Mücken-Lotion riecht zwar nicht besonders, hilft aber vor ungemütlichen Angreifern. Außerdem kann das Eincremen durchaus ein nettes Vorspiel sein …
Beim Sex in der Wiese bedenken Sie: Erde und Rasen entziehen dem Körper Wärme. Sie unterkühlen schneller was bei Ihr rasch zu einer Blasenentzündung führen kann, die sich schnell zu einer Nierenbeckenentzündung ausweiten kann. Darum: Besorgen Sie Sie es Ihr von hinten! Die Hündchenstellung ist hier wirklich empfehlenswert, da Sie so möglichst wenig Angriffsfläche auf die (kalte) Unterlage bieten.
Lasst die Sau raus, aber treibt es dabei nicht zu bunt
Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit und die damit verbundene Erregung öffentlichen Ärgernisses werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Also, Vorsicht vor dem Gesetz!
P.S: Geheimtipps für erotische Plätzchen
Bekanntlich spielt sich Erotik vor allem im Kopf ab. Was also wen wann wo wie antörnt ist höchst subjektiv und wir wollen es Euch nicht zu einfach machen, aber ein Stöckchen werfen wir schon ;o) Hauptsache Ihr habt Lust bekommen …
Berlin: Dahme Ufer, Köpenick (schönes Waldufer) – Langer See Grünau (Kiefernwald)
Saarland: Ommersheimer Weiher (dem Schild Naherholungsanlage folgen, …)
Wien: Die sogenannte Dechantlacke in der Lobau ist besonders bei Schwulen sehr beliebt.
Linz: Weikerlsee, Pleschingersee und Pichlingersee sind beliebte Liebestreffpunkte.
Wir freuen uns auf Eure Kommentare (und Tipps bzw. Geheimplätze)!
[red]
Linktipps:
- Die beliebtesten Freiluft-Sex-Plätze in Wien
- Liebe im Freien: Dänen bekommen doch keinen Sex-Atlas
- Forum: Outdoor- und Parkplatzsex
- Der schwule Szene-Guide für Deutschland, Österreich und die Schweiz
- Sexgeschichten
Der Artikel macht absolut Lust sich zweisam im Grünen zu betätigen. Sollte die Zeit einmal knapp sein, bietet der Balkon eine Frischluftalternative. Doch wie sieht es mit dem Gesetz aus?
Bei der rechtlichen Beurteilung sollten die Anstandsverletzungen nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen nicht außer acht gelassen werden, und vor allem nicht folgender Paragraph:
§ 208 Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren
(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
(2) Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Abs. 1 das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.
[Abs 2 eingefügt durch BGBl I 2004/15].